Seitenübersicht und Navigation
Das finden Sie bei IBC Gründerkanzlei

In der rechts nebenstehenden Übersichs-Navigation und deren Unterseiten finden Sie unsere Sofortangebote für Vorratsgründungen, Auftragsgründungen sowie Treuhandgründungen.
Für Bulgarien und Spanien, zum Beispiel mit den Standorten Bulgarien/Sofia und den Balearen/ Palma de Mallorca.
Selbstverständlich können wir Ihnen auch andere Firmensitz-Standorte wie Warna, Burgas oder Plowdiw, in Spanien Barcelona, Madrid oder Ihren Wunschort anbieten. Grundsätzlich ist jede bulgarische oder spanische Firma berechtigt in der ganzen EU tätig zu werden oder sich niederzulassen. Eine Handelsregister-Eintragung einer bulgarischen Europa GmbH oder spanischen SL in Deutschland wird von uns auf Wunsch gerne vorbereitet und notariell unterstützt.
Egal welchen Ort Sie in der BRD wünschen.
Auch eine SL & Co KG oder EOOD & Co KG mit Wunschstandort in der BRD ist kein Problem für uns.
Eine SL oder EOOD eignet sich zur idealen und seriösen Haftungsbegrenzung ( Spanien auf 3006,--€ und Bulgarien auf 100,-€) einer schon bestehenden deutschen KG mit persönlichen Hafter oder einer GmbH & Co KG.
Allein durch Austausch des Komplementärs
(als Vollhafter) einer KG oder GmbH & Co KG, wandeln Sie diese in eine EOOD & co KG oder SL & Co KG um.
Gerne informieren wir Sie über diese nicht unerheblichen Vorteile.
Klienten und Kundenstruktur |
Ein Vertrauensbeweis
Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsanwälte nutzen und nutzten schon lange vor der Gründung der IBC
die Leistungen der Gründer von IBC.
Die schnelle und professionelle Gründungstätigkeit wurde schon seit Jahren bei anstehendem Bedarf Ihrer Klienten und Kunden bei den nationalen Partnern von IBC genutzt.
Unternehmer und mittelständische Unternehmen nutzen unser Angebot von Treuhand oder Vorratsgesellschaften.
Für Kleinunternehmer und Freiberufler sind wir in einem stetig steigendem Maße als Auftragsgründer tätig.
Für viele Unternehmer wurden die IBC- Gründer in aller Regel nicht nur als einmaliger Auftragsgründer,
sondern als langjähriger Domizil- Vertreter in nahezu allen Standortfragen und der Firmenbetreuung tätig.
In den folgenden Seiten werden sicher auch Sie ein gutes Angebot finden.
Geeignet für Gründer jeglicher Nationalität.
Geeignet für Gründer jeglicher Nationalität.
Für die Gründung durch einen Ausländer in Bulgarien eignet sich am besten die Gesellschaftsform einer Einzelgesellschaft mit beschränkter Haftung, die so genannte EOOD mit einer Stammkapitaleinlage in Höhe von 2.556,45 Euro (5.000 BGN/Lewa).
Wir gründen jedoch schon ab 50,-€ Stammkapital.
Dabei handelt es sich um eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach bulgarischem Recht, der EOOD.
Diese Gesellschaftsformen entsprechen weitgehend einer GmbH nach deutschem Recht.
Die EOOD kann von nur einer Person gegründet werden (also Ein-Mann-GmbH).
Wir haben uns zum Ziel gesetzt,
unseren Auftraggebern solche Dienstleistungen anzubieten, die ihren individuellen Belangen bei einer Gründung einer Gesellschaft am besten entsprechen und informieren sie laufend und schriftlich über die aktuelle Entwicklungen in der Gründungsphase.
Unsere Bemühungen sind auf gründliche Vorbesprechungen und einer Auswertung jedes einzelnen Gründungsfalles gerichtet, wobei wir alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihnen eine ausführliche Dokumentation über die Gesellschaftsgründung zu verschaffen, die wir für Sie gründen.
Dabei liegt eine Erfahrung aus über 18 Jahren Gründungstätigkeit von Gesellschaften zu Grunde.
Spezialisiert auf spanische, deutsche und jetzt seit 2004 bulgarischer Gründungstätigkeit.
Das dabei die Gründungsleitung vor Ort immer in den Händen eines deutschsprachigen Gründungsteam lag und liegt ist sicher für beide Parteien von Vorteil.
Wir wissen aus Erfahrung dass die meisten Gründer einer ausländischen Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig werden wollen.
Meist werden Geschäftstätigkeiten in den Ländern angestrebt aus der die Gründer stammen.
Hierbei werden oft Firmen/Gesellschaftsdokumente bei der späteren Geschäftstätigkeit erforderlich die zum Beispiel in nur kyrillischer Ausführung garantiert Probleme bedeuten.
Auch spätere beglaubigte Übersetzungen ins zum Beispiel deutsche, sind da nicht nur teuer sondern dann auch sehr oft unzureichend.
Bei Banken, Bezahlsystemen, Internetplattformen oder Behörden brauchen Sie belastbare und gesetzeskonforme Dokumente.
Das wird bei einer Gründung bei uns extra berücksichtigt.
Eine Gründung die das berücksichtigt ist wohl etwas aufwändiger, spart aber später viele Übersetzungskosten und weitere unangenehme Überraschungen die bei einer einfachen Wald und Wiesen Gründung vorprogrammiert ist.
Der spätere Geschäftsauftritt der Gesellschaft im angestrebten Ausland ist bei der Gründung ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Das Vertrauen späterer Kunden gegenüber einer neu gegründeten Auslandsgesellschaft ist absolut existentiell für die Geschäftsentwicklung.
Schon mit der Firmierung einer Gesellschaft geht es los.
Nutzen Sie bei einer Gründung unsere Erfahrung.
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von 9 bis 17 Uhr
unter der Kanzlei Tel. 00359878595796
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