IST BULGARIEN EIN STEUERPARADIES ?

JA UND DAZU NOCH SEHR UNTERNEHMER-FREUNDLICH !

Direkte und indirekte Steuern

Wie üblich unterscheidet man auch in Bulgarien zwei Grundsteuerarten – direkte und indirekte Steuern.

A, Direkte Steuern:Jahreskörperschaftsteuer;

B, Einkommenssteuer für natürliche Personen;

C, Steuer, die direkt an der Quelle erhoben wird

D, Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer


Körperschaftsteuer
Die Jahreskörperschaftsteuer ist auf 10% fixiert. Steuerpflichtig sind die ansässigen Personen, inkl. Unternehmensbereiche, die eine Geschäftstätigkeit im Lande wie auch im Ausland ausüben; Besteuerungsgegenstand sind der Gewinn und das Einkommen aus allen Quellen in Bulgarien und im Ausland. Die ausländischen juristischen Personen unterliegen der Besteuerung für die Gewinne, die sie durch dauerhafte Niederlassung in Bulgarien erwirtschaftet haben, für die Veräußerung oder Übertragung von Eigentumsrechten sowie für ihr Einkommen aus Quellen in Bulgarien.

Im Körperschaftsteuergesetz sind Sonderregelungen in Bezug auf die minimale und die regionale Staatshilfe, die in Form von Steuererleichterungen bzw. Steuerbegünstigungen gewährt wird, enthalten.

So zum Beispiel sind Steuerzahler in Gemeinden mit einer Arbeitslosenquote über den Durchschnitt für das Land von der Entrichtung der Körperschaftsteuer und zwar bis zu 100 % des besteuerbaren Gewinns aus der Ausübung ihrer Produktionstätigkeiten, darunter auch aus Lohnarbeit, befreit. Diese Steuererleichterung kann von Steuerzahlern nur in Anspruch genommen werden, sofern sie ihre Produktionstätigkeit in Gemeinden mit einer Arbeitslosenquote für das Vorjahr von mindestens 35 % über den Durchschnitt für das Land ausüben.

Im Gesetz ist ferner eine Steuererleichterung vorgesehen, die eine staatliche Beihilfe für die Landwirte darstellt. Sie betrifft Personen, die als Agrarproduzenten eingetragen sind, denen bis zu 60 % des Gewinns aus der Erzeugung unverarbeiteter pflanzlicher und tierischer Produkte erlassen werden können.

Das Körperschaftsteuergesetz enthält Steueranreize für Unternehmer, die Erwerbslose und körperbehinderte Personen anstellen.
Befreit von der Körperschaftsteuer sind die kollektiven Investitionsschemata, die zum öffentlichen Angebot in der Republik Bulgarien zugelassen sind, sowie die lizenzierten Investitionsgesellschaften geschlossenen Typs nach dem Gesetz über die Tätigkeit der kollektiven Investitionsschemata, wie auch weitere Unternehmen für kollektives Investieren und das Bulgarische Rote Kreuz.

Fazit zu Körperschaftssteuer:

Die Körperschaftssteuer, also die Steuer, die die Unternehmen abführen, beträgt 10% des Gewinns.
Die Steuer ist eine „Flat-Tax“, es bleibt also so der gleiche Steuersatz, unabhängig von der Höhe des erwirtschaften Gewinns.

Wichtig: Keine Gewerbesteuer in Bulgarien.

Eine Gewerbesteuer kennt und hat Bulgarien nicht.
Diese ist eine nicht unerhebliche Steuerbelastung für Unternehmer in Deutschland

Auch eine Solidaritätssteuer, die noch in Deutschland auf die Kapitalertragssteuer
von 25 Prozent, plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag anfällt, gibt es in Bulgarien nicht.

Auch eine Kirchensteuer wie in Deutschland gibt es in Bulgarien nicht.

Einkommenssteuer Bulgarien


Der Quellensteuersatz beträgt 10%.

Die Quellensteuer wird von dem das Einkommen zahlenden Unternehmen in Abzug gebracht und in den Staatshaushalt eingezahlt.
Die an der Quelle abgezogene Steuer ist endgültig, d.h. die Steuer auf das Einkommen wird nur bei dem Empfänger erhoben.

Die Quellensteuer auf die Dividende und die Liquidationsanteile, die von ansässigen juristischen Personen zu Gunsten ausländischer juristischer Personen (ausgenommen die Fälle, in denen die Dividende von einer ausländischen juristischen Person über eine Betriebsstätte im Lande realisiert wird) und ansässiger juristischer Personen, die keine Kaufleute sind, einschließlich Gemeinden ausgeschüttet bzw. verteilt werden, beträgt 5 v. H.
Es wird keine Quellensteuer erhoben, wenn die Dividende bzw. die Liquidationsanteile ausgeschüttet bzw. verteilt wurden zu Gunsten einer ausländischen Person, die zum Zweck der Besteuerung Einwohner eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates im Europäischen Wirtschaftsraum ist, außer in den Fällen, in denen sich um eine verschleierte Gewinnverteilung handelt. Für die Besteuerung von Einkommen aus Zinsen, Urheber- und Lizenzvergütungen kommt zur Anwendung ein Steuersatz in Höhe von 5 % , wenn der Empfänger des Einkommens eine ausländische juristische Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, während der ansässige Einkommenszahler eine verbundene Person der ausländischen juristischen Person – Empfänger des Einkommens – ist.

Mehrwertsteuer Bulgarien

Der in Bulgarien zur Anwendung kommende Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.
Eine Ausnahme davon machen einige Hotelier-Dienstleistungen, bei denen die Besteuerung nach einem reduzierten Steuersatz in Höhe von 9% erfolgt. Für einige Rohstoffe, die im Gesetz aufgeführt sind, ist ein Null-Satz vorgesehen.

Kurzinfo: zu Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer

Wir werden von Mandanten häufig gefragt welche Lohnnebenkosten sie für ihre Angestellten – Arbeitnehmer in Bulgarien abführen müssen. Mit diesem (Stand 2019) möchten wir das kurz beantworten. Es gelten für Arbeitnehmer die aufgeführten Prozentsätze, und zwar an diesem Beispiel:

Hier ein Beispiel für einen Bruttolohn von 1.008 Leva in der Dienstleistungsbranche:
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich, wie wir bereits weiter oben geschildert haben, auf 13,78 %, d.h. 138,91 Leva. Dieser Betrag ist vom Bruttolohn abzuziehen, um so das lohnsteuerrelevante Einkommen: 1.008 – 138,91 = 869,09 Leva als Ergebnis zu erhalten. Der Betrag von 869,09 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, d. h. 86,91 Leva. Vom Bruttolohn werden der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das zu leistende Nettoeinkommen: 1.008 – 138,91 – 86,91 = 782,18 in Leva ermittelt.

Es gelten für bulgarische Arbeitnehmer die hier aufgeführten Prozentsätze,

1) ein Arbeitnehmeranteil:
zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 8,38 %;zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,2 %;
zur Krankenversicherung – 3,2 %.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78%. Dieser Prozentsatz der Versicherungsbeiträge wird vom Bruttolohn abgezogen und der Restbetrag mit der Lohnsteuer in Höhe von 10 % besteuert.

2) ein Arbeitgeberanteil:zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 10,92 %;zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,8 %;
zur Krankenversicherung – 4,8 %.
Neben diesen Versicherungsbeiträgen, gehört zur öffentlich-rechtlichen Versicherung ein weiterer Fonds, und zwar der Fonds Arbeitsunfall und Berufskrankheit, für den, je nach Risikobemessung für den entsprechenden Beruf, die Beitragsleistungen zwischen 0,4 % und 1,1 % liegen. Zum Beispiel einer der höchsten Beiträge gilt für die Baubranche.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge variiert zwischen 18,92 % und 19,62 %, je nach Gegenstand des Unternehmens.

Sollten Sie weitere Fragen zur Besteuerung im Allgemeinen haben empfiehlt sich eine Steuerberater Beratung vor Ort in Bulgarien.

Die Beratungskosten bei Vorort Terminen beginnen bei 60,- bis 120 € die Stunde je nach Kanzlei.

Die nach einer Gründung anfallenden steuerlichen und buchhalterischen Fragen zur allgemeinen Betriebsführung, werden jedoch erheblich günstiger in einem buchhalterischen Steuervertretungsvertrag beantwortet.

Monatskosten beginnen zwischen 80,- bis 180,-€

Einkommenssteuer (trifft auf Freiberufler, Freelancer, selbstständige)

Eine Einkommenssteuer wird auf den Arbeitsgehalt oder auf die Einnahmen aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit berechnet
.
Die Einkommenssteuer beträgt ebenfalls 10% und ist also auch eine „Flat-Tax“.

Es besteht eine Besonderheit bei Selbstständigen oder Freiberuflern in der Gewinnberechnung,
bei der Berechnung des zu besteuernden Gewinns sind keine Geschäftsausgaben abzugsfähig.
Die Steuer Flat von 10% wird also auf die 100% der Einnahmen errechnet und berechnet.

Achtung: Es werden allerdings 25% als Ausgleich (Pauschale) von den Einnahmen pauschal als Ausgaben abzugsfähig anerkannt.
Nach Abzug der 25% Pauschale wird erst der Rest betrag mit 10% ESt besteuert (Flat).

Das bedeutet, dass bei Selbstständigen oder Freiberuflern,
die keine oder sehr wenige Geschäftsausgaben haben, der reale Steuersatz absolut nur 7,5% beträgt.

Weitere Besonderheit ist, bei Einnahmen aus Lizenzen oder Autorenrechten beträgt der pauschal anerkannte Abzug sogar 40%.
Was bedeutet, der reale Steuersatz hierfür liegt dann sogar nur bei 6% .

Wenn Sie ein Freelancer, Selbstständiger oder Freiberufler sind und Ihre Tätigkeiten und Leistungen auch aus der Entfernung in andere Länder von zum Beispiel Bulgarien aus erbringen können, so können Sie Ihren Lebens- und Steuermittelpunkt nach Bulgarien verlagern und eine selbstständige Tätigkeit anmelden.

Auch dabei können Sie als interessierter unsere Hilfe erwarten.
Von der Wohnsitz Erlangung mit anschließender Eintragung in das Bulstart-Register für freie Unternehmer.
Damit Sie dann als zukünftiger bulgarischer Steuerinländer gelten dürfen und Ihr Welteinkommen in Bulgarien versteuern dürfen.