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Kurzinfo zur Europa GmbH für Deutschland

Wir heißen Sie willkommen!
Hallo und danke für Ihren Besuch auf unserer Informationsseite über europäische Gesellschaftsformen sowie über Firmengründungen in und aus Bulgarien.

Eine Meldung im Frühjahr

Was wir bestätigen können!

Durch und wegen der steigenden Kosten in Deutschland für Löhne, den hohen Unternehmens Belastungen und nicht zuletzt die Steuerlasten sowie der überbordenden Bürokratie, denken immer mehr Deutsche Unternehmer über eine lohnende Unternehmensgründung im Ausland nach.
Mit einer möglichen EURO-GmbH, mit der Steuer zu sparen sind, Unternehmensbelastungen reduziert werden können, Zwangsmitgliedschaften zu beenden sind, Bürokratie zu reduzieren, wieder mehr und höhere Gewinnen zu erwirtschaften sind ………

Dabei erweist sich das EU-Land Bulgarien, das oft noch im Schatten anderer Wirtschaftsdestinationen stand, zunehmend als Geheimtipp für aufstrebende deutsche oder österreichische Unternehmer auch aus dem Klein- und dem Mittelstand.

Firma gründen in Bulgarien? dazu eine Vergleichsinfo!

Fakten die das untermauern.

  • Dank der EU Niederlassungsfreiheit

    Ja die bulgarische Europa GmbH hat sich in Deutschland als eine immer beliebtere Gesellschafts-Form etabliert und wird ideal zum direktem Geschäftseinsatz in Deutschland oder Österreich genutzt.
    Entweder von Bulgarien aus oder direkt per Niederlassung in einem EU-Land dank Niederlassungs-Freiheit in der ganzen EU.
    Egal ob als "Juristische Person" (GmbH) oder "natürliche Person"

  • Dank Unbürokratischer Gründung

    Einer bulgarischen EU-GmbH:
    Die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien ist im Vergleich zu Deutschland unbürokratisch und relativ schnell durchzuführen - ausländische EU Staatsbürger und Bürgerinnen haben dabei keinen Nachteil bei einer Firmengründung. Ja eine Gründung kann sogar ohne Anreise in Bulgarien gegründet werden

  • Dank dem legalem EU Steuerparadies

    Ja, weil Bulgarien ein EU-Steuerparadies für Unternehmen ist, also wenn die Absicht besteht legal und garantiert Steuern zu sparen. Dann ist die bulgarische EU-GmbH ideal um in der ganzen europäischen Union steuersparend eingesetzt zu werden.
    Fakten:
    nur 10% Körperschaftssteuer
    nur 5% Dividenden Steuer

Warum, oder gerade darum eine EU-GmbH in Bulgarien gründen?

Wenn Sie darüber nachdenken im Ausland, eine Firma zu gründen, sollten Sie unbedingt Bulgarien als den wohl interessantesten neuen EU-Standort in Betracht ziehen.

Denn die Unternehmensgründung einer EU-GmbH in Bulgarien hat für deutsche Unternehmer viele gewaltige Vorteile, die genutzt werden können, wenn Sie nach Möglichkeiten suchen.
Bulgarien bietet Grundlagen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und um gleichzeitig die Betriebskosten zu optimieren und erhebliche Steuerbelastungen zu vermeiden.
Neben den geringe Lohnkosten: Bulgarien überzeugt im Vergleich gegenüber westeuropäischen Ländern durch die niedrigen Lohnkosten.
Wenn Sie nach qualifiziertem Personal suchen, das Budget für deutsche Arbeitskräfte zu hoch ist, ist Bulgarien ein alternativer Standort für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Großunternehmen sind schon alle da.
Wann können wir Sie begrüßen?

Achtung kein Währungsrisiko
In Bulgarien ist der Euro als offizielle Landeswährung noch nicht eingeführt.
Jedoch 1997 wurde die Bulgarische Währung (Lew) bereits an die Deutsche Mark und dann danach an den Euro gekoppelt.

Der feste Wechselkurs von 1,9555 Lew = 1 Euro und der ist durch bulgarisches Gesetz fest gekoppelt.
In Bulgarien besteht ein Starkes deutsch-bulgarisches Netzwerk vor Ort
Die deutsch-bulgarischen Wirtschaftsbeziehungen sind seit Jahren sehr stark gestiegen und verknüpft.

Zahlreiche Mitarbeiter mit Deutschkenntnissen
In Bulgarien haben die meisten Mitarbeiter gute Sprachkenntnisse, mindestens eine Fremdsprache, darunter auch viele mit deutsch.
Fremdsprachgymnasien und Sprachzentren sind eine Garantie.

Gut ausgebildete und qualifizierte Facharbeiter
In letzten Jahren wurde der Anteil der Mitarbeiter die einen Diplomabschluss haben immer höher.
Besonders in Bereichen Wirtschaft- und Handel und Dienstleistungen sowie Informatik,
sowie technische Berufe steigt der Bestand an qualifiziert ausgebildeter Arbeitskräfte.

Das EU-Steuerparadies, durch bulgarische Flat-Rat Tax

Geringe Körperschaftsteuer für Gesellschaften mit Sitz in Bulgarien:

Bulgarien bietet die geringste Steuerflatrate in Europa, für jeden mit Sitz in Bulgarien.
Egal ob nanürliche Personen oder juristische Personen ohne Unterschied die gleiche Flat Rate

Eine Körperschaftsteuer von nur 10%Flat Rate
, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, insbesondere Deutschland gegenüber vorteilhafter ist.
Dies ermöglicht es, die Steuerbelastung einer bulgarischen EU-GmbH gegenüber einer deutschen oder österreichischen in Bulgarien extrem zu minimieren und mehr Gewinne zu generieren. Was auch aufnatürlichen Personen zutrifft.

Hinzu kommen die minimalen bulgarischen Dividendensteuern
(Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn bei Ausschüttung, einer Gesellschaft in Bulgarien)
Nur 5% Dividendensteuer vom Gewinn bei Ausschüttung an den Gesellschafter, und nur auf den tatsächlich auszuzahlenden Betrag

In Deutschland werden derzeit in der Regel die ausgeschütteten Gewinne – wie Dividenden – mit der Höhe der Kapitalertragssteuer belastet.
Diese Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent in Deutschland.

Plus weiteren Ersparnissen gegenüber Deutschland!

Vergessen Sie bei einem Standort in Bulgarien den Deutschen Solidaritätszuschlag.

Vergessen Sie bei einem Standort in Bulgarien die bestehenden Zwangsmitgliedschaften
wie IHK, HWK oder Berufsgenossenschaften wie in Deutschland.

Vergessen Sie bei einem Standort in Bulgarien die in Deutschland bestehenden zusätzlichen Gewerbesteuern!

Unbürokratische bulgarische Gründung einer Europa-GmbH

IBC übernimmt die kompletten erforderlichen Tätigkeiten in Bulgarien um eine Gesellschaft im Auftrag in das zuständige Handelsregister einzutragen.

Die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien ist im Vergleich zu Deutschland unbürokratisch und relativ schnell durchzuführen – ausländische EU Staatsbürger und Bürgerinnen haben dabei keinen Nachteil.

Denn alle EU-Bürger haben und genießen die Niederlassungsfreiheiten der Europäischen Union.
Genauso wie Bürger aus Drittstaaten, welche über einen geeigneten Aufenthalts Titel in der Europäischen Union verfügen.

Der Prozess der Unternehmensgründung ist in Bulgarien effizient und sehr transparent, was es ausländischen Unternehmern erleichtert eine Gesellschaft zu gründen
und ihre Geschäfte in und von Bulgarien aus Europaweit und Weltweit schnell aufzunehmen.

Die Gründung der Bulgarischen EU-GmbH ist ohne Reise nach Bulgarien möglich.
Unsere Gründungs-Kanzlei in Sofia bietet eine Ferngründung zum Paketpreis an.
Lediglich ein kurzer vorbereiteter Notarbesuch ist in Deutschland oder dem EU-Heimatland des Gründers in dem er aktuell lebt, erforderlich.

Alle Gründungsdokumente werden in zwei Sprachen (BG/DE) oder in BG- Englisch von der Gründungs-Kanzlei gefertigt.
Je nach Ort (in Bulgarien oder dem Wohnort des/der Gründer.
wird die Registrierung im bulgarischen Handelsregister von der Gründungskanzlei eingereicht und registriert.

Die Anforderungen einer bulgarischen Europa GmbH Gründung

Natürlich müssen bei der EU-GmbH Gründung in Bulgarien bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt werden, die von der gewählten Rechtsform abhängen.

Die beliebteste Form in Bulgarien ist wie in Deutschland und Österreich die GmbH
(bekannt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Sie ist eine weit verbreitete Kapitalgesellschaft ach in Bulgarien und wird vor Ort als EOOD oder OOD bezeichnet.

Die GmbH ist als Gesellschaftsform in ganz Europa vertreten.

Diese bulgarische Gesellschaftsform entspricht der deutschen GmbH und bietet eine klare und flexible Struktur.
Ist eignet für kleinere und mittlere Unternehmen deren Gesellschafter/innen eine beschränkte Haftung und eine einfache Organisationsstruktur nutzen wollen.
Die verbreitetste Unternehmensform ist also in bulgarien die EOOD (GmbH),
wir nennen Sie hier die Europa GmbH.
Denn sie entspricht absolut den gesetzlichen Grundlagen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem deutschsprachigen Raum.
Die GmbH ist als Gesellschaftsform die in ganz Europa und Weltweit eine gute Reputationhat.

Achtung: die Firma wird bei der Eintragung im bulgarischem Handelsregister für in fremder Sprache deshalb auch mit dem Kürzel GmbH eingetragen.

Die Gesellschaftsform existiert in zwei unterschiedlichen Gesellschaft-Grundlagen.

Da besteht zunächst die bulgarische EOOD/GmbH, die nur einem Gesellschafter/in gehört und auch meist nur über einen Geschäftsführer verfügt.
Die Form einer deutschen Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung.
(bulg.: Еднолично дружество с ограничена итговорност, kurz: ЕООД)

Die bulgarische OOD/GmbH hingegen, ist die Rechtsform, die von mehreren Gesellschaftern gegründet wird.
(bulg.: Дружество с ограничена итговорност, kurz: ООД)
Es ist die Rechtsform, die von mehreren Eigentümern (mindestens 2) beziehungsweise Gesellschaftern getragen wird.
In ihr sind auch meist mehrere Geschäftsführer berufen.

Benötigte Dokumente für eine EU-GmbH Firmengründung in Bulgarien

Gründungsdokumente
Gründungsdokumente Das alles werden wir für Sie erledigen, Schritt für Schritt. Wir senden Ihnen alle ca. 12 Gründungsunterlagen Dokumente zu, Sie unterzeichnen davon zwei Dokumente bei einem Notar Ihrer Wahl im Heimatland und den Rest ganz bequem zu Hause. Dann senden Sie alles zu uns zurück und wir besorgen dann die notarielle Gründung und Eintragung ins Register.

Das wohl wichtigste Gründungsdokument, das bei einer Firmengründung in Bulgarien benötigt wird, ist der Gesellschaftsvertrag, der nach Art. 114 BHG (Bulgarisches Handels Gesetz) schriftlich abgeschlossen werden muss.

Dieser Gesellschafter-Vertrag ist Pflicht für alle Rechtsformen in Bulgarien, außer dem Einzelunternehmen

Folgende Angaben muss der Gesellschaftsvertrag bei der Firmengründung in Bulgarien enthalten, aus der eine juristische Person entsteht:
Die Rechtsform und die Vertretung; Höhe des Stammkapitals;

Unternehmensgegenstand
und Laufzeit des Vertrages;
Der Name der Firma und die Firmennummer laut dem Handelsregister (EIK);

Höhe der Anteile der Gesellschafter;Firmensitz und Adresse des Unternehmens;

Rechte und Pflichten der Gesellschafter/Innen.

Um auf Nummer sicher zu gehen und etwaige Fehler zu vermeiden, sollten Sie einfach eine erfahrene Gründungskanzlei beauftragen.
Diese sollte mit der deutschsprachigen Klientel und deren Ansprüche Erfahrung haben.
Wir empfehlen im eigenen Interesse eines Gründers, die Möglichkeit der deutschen Korrespondenz und zweisprachigen Erstellung aller Gründungsdokumente.
Also neben der bulgarischen Landessprache in der Muttersprache des oder der Gründer.

Neben dem Gesellschaftervertrag, praktisch gesehen die Geburtsurkunde der Juristischen Person (der bulgarischen GmbH)
müssen noch 8 bis 12 weitere Dokumente von dem oder den Gründer/n gezeichnet werden.

Die IBC Gründerkanzlei hat sich auf das Gründen von Gesellschaften mit deutschsprachigen Gründern spezialisiert.
Das bedeutet, dass Sie in vielen Fällen nach der Gründung sogar deutsch- oder englischsprachigen Service erhalten.
So wird sichergestellt, dass alle Informationen und Dokumente bei der Gründung zweisprachig und verständlich in der eigenen Muttersprache sind.
Und eine Firmengründung so schnell wie möglich, transparent und rechtssicher abgeschlossen werden kann.

Die IBC Gründerkanzlei ist seit 2007 in Sofia/Bulgarien tätig und ansässig.

Die benötigten Personendaten zur Gründung

Grundlage Personen Daten:
Grundlage Personen Daten: Alternativ gelten diese beiden Identifizierung-Vorgaben für alle EU-Mitglieds-Staaten der Union. Für Drittstaaten bitte die Vorgaben bei IBC-Kanzlei erfragen.

Die Personendaten der Gesellschaftsgründer,
in Form von Identität belegenden Dokumenten
(Ausweis oder Reisepass*) für Bürger aller Nationalitäten der EU- Mitgliedsstaaten der Union.
Zu einem Reisepass, wenn nicht eingetragen, sind zusätzlich ein Nachweis der Wohnanschrift bereitzustellen. Etwa eine Kopie einer Rechnung wie Telefon-, Versorger-, Versicherung- usw.

*Zur Gründungs-Vorbereitung in farbiger Kopie und bei der notariellen Beglaubigung im Original, mindesten noch 3 bis 4 Monate gültig a, Personalausweis oder b, Reisepass.

*Von Bürgern aus Dritt-Staaten, also nicht der europäischen Union angehörenden Staaten, können wir bei Bedarf die erforderliche Identität belegenden Dokumente mitteilen.

Das wohl wichtigste Gründungsdokument

Die Gründungs-Akte:
Die Gründungs-Akte: der Gesellschaftervertrag ist praktisch genommen die Geburtsstunde der Gesellschaft, als "Juristische Person"

was bei einer Firmengründung in Bulgarien benötigt wird,
ist der Gesellschaftsvertrag, der nach Art. 114 BHG (Bulgarien) schriftlich abgeschlossen werden muss.

Also die Geburtsurkunde einer Juristischen Person ist.

Dieser Gesellschafter-Vertrag ist Pflicht für alle Rechtsformen in Bulgarien außer für das Einzelunternehmen.

Folgende Angaben muss der Gesellschaftsvertrag bei der Firmengründung in Bulgarien enthalten, aus der eine juristische Person entsteht:

Die allgemeinen Gründungsakten

  • Der Gesellschafter-Vertrag mit unbedingten Pflicht-Paragraphen

    Folgende Angaben muss oder sollte zusätzlich der Gesellschaftsvertrag bei der Firmengründung in Bulgarien enthalten, aufgegliedert in Paragraphen und Artikeln, aus der eine juristische Person entsteht:
    Zum Beispiel eine EOOD oder OOD mit beschränkter Haftung.
    Also Haftung nur mit dem Eingezahltem Stammkapital.
    Was in Bulgarien sehr gering sein kann.

    " Die Rechtsform;
    " Die Führungsorgane der Gesellschaft;
    " Höhe des Stammkapitals;
    " Unternehmensgegenstand;
    " Laufzeit des Vertrages;
    " Der Name der Firma
    " Höhe der Anteile der Gesellschafter;
    " Gewinnverteilung
    " Firmensitz und Adresse des Unternehmens;
    " Rechte und Pflichten der Gesellschafter/Innen.
    " Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
    " Schlussbestimmungen

    Um auf Nummer sicher zu gehen und etwaige Fehler zu vermeiden, sollten Sie einfach eine erfahrene Gründungskanzlei beauftragen. Sie sollte mit der deutschsprachigen Klientel und deren Ansprüche Erfahrung haben.

    Wir empfehlen im eigenen Interesse jeden Gründers, die Möglichkeit der deutschen Korrespondenz und zweisprachigen Erstellung aller Gründungsdokumente also in der Muttersprache des/der Gründer.

  • Erforderliche weitere Gründungsdokumente

    Insgesamt werden noch je nach Gesellschaftsform und Anzahl von Gesellschaftern und Geschäftsführern zusätzliche bis zu mögliche 20 Dokumente erforderlich, bei der Einreichung der Gründungsunterlagen ins Handelsregister. Zivilrechtliche und Notariell beglaubigte oder Beurkundete Dokumente.

    " Das zweit wichtigste ist das erste Gesellschafter-Protokoll bei einer oder mehrerer Geschäftsführer Berufungen und weiterer Verfügungen sowie Regellungen.

    " Eine Bankzertifizierung über ein eingezahltes Stammkapital, also einer Bankverbindung

    " 3-5 Deklarationen laut dem bulgarischen HGB Handelsgesetz
    " eine Unterschriftsprobe je berufene/n Geschäftsführer/in.

    " Möglichst einen Mietvertrag zum Nachweis des Gesellschaft Sitzes.

    " Da jede bulgarische Gesellschaft in Bulgarien braucht bei Grenzüberschreitenden Geschäften eine Steuerregistrierung (Steuer ID) daher sollte eine Steuervertretung verpflichtet werden.

    " Jede Gesellschaft braucht für seine Geschäftstätigkeiten ein Geschäftskonto bei einer Bank. Das Konto sollte dringend vor der Einreichung der Gründungsunterlagen bestehen. Ohne Stammkapital Zertifikat einer Bank keine Registrierung im Handelsregister möglich!

Wir bieten Ihnen bei Interesse unsere nachstehenden Dienste und Leistungen an!

  • Eine Firmengründung


    Wir gründen in Ihrem Namen eine Gesellschaft in Bulgarien mit entsprechender Registrierung und Eintrag im örtlich zuständigem Handelsregister.
    Alle Gründungsdokumente (Gründungsurkunde sowie Protokolle, Erklärungen, sowohl notarielle oder zivillrechtliche) werden zweisprachig erstellt und eingereicht zur finalen Gesellschaftsregistrierung.

  • AUCH PER FERNGRÜNDUNG


    Entweder Sie wählen für sich eine Vorortgründung, direkt in unserer Sofioter Kanzlei
    oder eine Ferngründung, ohne dass Sie als Gründungs- Gesellschafter und zukünftiger Geschäftsführer in Sofia/BG anreisen müssen.

    Bei beiden Varianten, Vorort- oder Ferngründung liefern wir Ihnen eine startklare und geschäftsfähige Unternehmens Neugründung.

  • Ein Bankkonto


    Was wäre eine Neugründung wert ohne Bank-Konto?
    In Ihrem Namen eröffnen wir ein Stammkapital Bankkonto bei einer Gründung durch uns, für Ihre Firma bei einer Namhaften Großbank in Bulgarien.
    Nach Registrierung der Gesellschaft installieren wir ein entsprechendes Internet-Banking und liefern eine Business Bankkarte.

Nach Gründung bieten wir bei Bedarf zum Geschäftsstart benötigte Serviceleistungen an.

  • Einen Buchhaltungs- und Steuer-Service

    Wir bieten getrennt von der Gründungsabteilung der Kanzlei eine extern geführte komplette Buchhaltung und steuerliche Verwaltung in Bulgarien für Ihre durch uns durchgeführte Neugründungen an.

    Je nach Geschäftsumfang über einen kleinen Buchhaltungsservice oder auch über einen Steueranwalt und auch für den anspruchsvollen Bedarf mit Wirtschaftsprüfungskompetenz.

    Die erfahrenen Buchhalter und Lohnbuchhalter bieten sowohl die lückenlose Finanzbuchhaltung als auch die Lohnbuchhaltung an. Natürlich erstellen sie ebenso die Bilanz, den Jahresabschluss und eine Gewinn- und Verlustrechnung (die komplette GuV).

    Die Beschaffung und Anmeldung einer Neugründung zum Finanzamt, sind Standard Tätigkeiten, um die benötigte MwSt. ID für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu erlangen, genauso wie die Anmeldung zum One-Stop-Shop Verfahren der EU -Regelung oder die Beschaffung der EORI Nr. für Im- oder Exporte aus Drittländern.

    Der Service ist in den Sprachen Englisch und Deutsch verfügbar.
    Auf Grund der meisten Neugründungen werden die Serviceverträge mit einer Startklausel versehen und jederzeit anpassbar geregelt.

  • Einen Office-Service bei Bedarf auch Virtuell

    Bei Start einer Auslandsgründung wird heufig bei einem Geschäftsstart in sogenannten Virtuellen Office preisgünstig der Geschäftsbetrieb gestartet oder in einem sogenannten Coworking Space. Bei Coworking teilen sich Unternehmengründer, Freiberufler und Digitale Nomaden ein Büro und arbeiten nebeneinander.
    Bei nutzung eines Virtuellen Office werden zum Beispiel eingehende Post taggleich gescannt und an den Auftraggeber gemailt. Die Originale werden auf Wunsch wöchentlich zugesendet. Natürlich werden offizielle Schreiben von Behörden an die Firma vorab vom Serviceanbieter auf Wunsch inhaltlich für den Auftraggeber sinngemäß übersetz.
    Wichtig zu wissen ist, die Sitzadresse kann von einer Service- oder Büroadresse getrennt eingerichtet werden also mitwachsen. Ohne die Sitzadresse verlegen zu müssen.

  • Einen Geschäfts- oder Registersitz wenn nicht vorhanden in Bulgarien


    Bei uns ist es möglich jede Art von Adresse anzumieten, sowohl die im Handelsregister eingetragene Firmensitz Adresse als auch nur eine unselbstständige Geschäftsadresse für Besucher, oder auch nur ein virtuelles Office.

    An eine Registersitz Adresse müssen Zustellungen per Einschreiben an die Geschäftsleitung zustellbar sein. An einer unselbsständigen Geschäftsadresse befinden sich meistens nur Unternehmens-Räume wie Lager, Aussenbüros oder Verkaufsstellen sowie Warenpräsentationen.

    Also die Geschäftsadressen und die Registeradresse können getrennt Verwendung finden und getrennt genutzt werden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt,

unseren Auftraggebern solche Dienstleistungen anzubieten, die ihren individuellen Belangen bei einer Gründung einer Gesellschaft am besten entsprechen und informieren sie laufend und schriftlich über die aktuelle Entwicklungen in der Gründungsphase.

Unsere Bemühungen sind auf gründliche Vorbesprechungen und einer Auswertung jedes einzelnen Gründungsfalles gerichtet, wobei wir alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihnen eine ausführliche Dokumentation über die Gesellschaftsgründung zu verschaffen, die wir für Sie gründen.
Dabei liegt eine Erfahrung aus über 18 Jahren Gründungstätigkeit von Gesellschaften zu Grunde.
Spezialisiert auf spanische, deutsche und jetzt seit 2004 bulgarischer Gründungstätigkeit.

Das dabei die Gründungsleitung vor Ort immer in den Händen eines deutschsprachigen Gründungsteam lag und liegt ist sicher für beide Parteien von Vorteil.

Wir wissen aus Erfahrung dass die meisten Gründer einer ausländischen Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig werden wollen.
Meist werden Geschäftstätigkeiten in den Ländern angestrebt aus der die Gründer stammen.

Hierbei werden oft Firmen/Gesellschaftsdokumente bei der späteren Geschäftstätigkeit erforderlich die zum Beispiel in nur kyrillischer Ausführung garantiert Probleme bedeuten.
Auch spätere beglaubigte Übersetzungen, ins zum Beispiel deutsche sind da nicht nur teuer sondern dann auch sehr oft unzureichend.
Bei Banken, Bezahlsystemen, Internetplattformen oder Behörden brauchen Sie belastbare und gesetzeskonforme Dokumente.

Eine Gründung die das berücksichtigt ist wohl etwas aufwändiger, spart aber später viele Übersetzungskosten und weitere unangenehme Überraschungen,
die bei einer einfachen Wald und Wiesen Gründung vorprogrammiert sind.

Der spätere Geschäftsauftritt der Gesellschaft im angestrebten Ausland ist bei der Gründung ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Das Vertrauen späterer Kunden gegenüber einer neu gegründeten Auslandsgesellschaft ist absolut existentiell für die Geschäftsentwicklung.
Schon mit der Firmierung einer Gesellschaft geht es los.

Nutzen Sie bei einer Gründung unsere Erfahrung.

Euro GmbH schon ab 1.559,-€ oder 1.999,-€ gründen

Blitzstart mit 3 Ferngründungs-Paketen

Sie haben die Wahl.
Entweder Sie wählen eine Vorortgründung, direkt in unserer Sofioter Kanzlei
oder eine Ferngründung, ohne dass Sie in Sofia/BG anreisen müssen.
Mit beiden Varianten liefern wir Ihnen eine startklare geschäftsfähige Europa GmbH/EOOD

Auch nach der Gründung lassen wir Sie nicht allein

Buchhaltung in Bulgarien

Wir übernehmen extern die komplette Buchhaltung in Bulgarien für Ihr Unternehmen. Unsere erfahrenen Buchhalter und Lohnbuchhalter bieten sowohl die lückenlose Finanzbuchhaltung als auch die Lohnbuchhaltung. Natürlich erstellen sie ebenso die Bilanz, den Jahresabschluss und eine Gewinn- und Verlustrechnung (die komplette GuV).

Natürlich auch mit einem Postservice

Büro-Service


Eingehende Post wird taggleich gescannt und an den Auftraggeber gemailt. Die Originale senden wir auf Wunsch wöchentlich zu. Natürlich werden offizielle Schreiben von Behörden an Ihre Firma vorab von uns auf Wunsch inhaltlich für Sie auch sinngemäß übersetz.

Mit dem nachstehendem Link gelangen Sie auf eine Inhaltsübersicht unserer 3 Blitzstart Angebote und dem was wir für Sie tun können.

Link zur Inhaltsübersicht und den Angeboten!

3 Gründungs-Pakete

3 Gründungs-Pakete per Ferngründung
3 Gründungs-Pakete per Ferngründung Drei Gründungs-Pakete wurden zugeschnitten und zusammengestellt um jeden Bedarf für ein Gründungs- Start-Up, erfolgreich umzusetzen. Entweder in 3 Werk-Tagen nach Vorbereitung vor Ort in Sofia oder per Ferngründung, also ohne das die Gründer in Sofia anreisen müssen.

Eine Meldung im Frühjahr

Stichwortverzeichnis:
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